Sozialhilfe - Rückzahlungspflicht bei Hinterlassung eines Eigenheimes

Hat ein Sozialhilfeempfänger ein Eigenheim hinterlassen, müssen die Erben zwar zehn Jahre rückwirkend die Sozialhilfe zurückzahlen, können aber die Beerdigungskosten abziehen.
(nach Urteil des OLG Koblenz, Az. 12A10133/01)      zurück


Nachrang der Sozialhilfe

Überträgt eine Mutter ihrem Sohn durch notariellen Vertrag ihr mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück gegen eine weit unter dem eigentlichen Wert des Grundstücks liegende Gegenleistung, kann ihr die Übernahme der ungedeckten Kosten für die Unterbringung im Altenpflegeheim im Wege der Sozialhilfe versagt werden. Dies war die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim, der in dieser Übertragung eine gemischte Schenkung sah. Danach wäre die Mutter nach § 528 I 1 BGB berechtigt gewesen, vom Kläger die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zu fordern (bzw. hätte sich ihr Sohn nach § 528 I 2 BGB bereit erklären können, den Unterhalt zu übernehmen, um die Herausgabe zu verhindern).
Die Mutter hätte sich also selbst helfen können und erhielt aus diesem Grunde keine Sozialhilfe.
(nach Urteil des VGH Mannheim vom 15.04.99, Az. 7 S 909/98)      zurück

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