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Sozialhilfe - Rückzahlungspflicht bei Hinterlassung eines Eigenheimes Hat ein Sozialhilfeempfänger ein Eigenheim hinterlassen, müssen
die Erben zwar zehn Jahre rückwirkend die Sozialhilfe zurückzahlen,
können aber die Beerdigungskosten abziehen. Überträgt eine Mutter ihrem Sohn durch notariellen Vertrag
ihr mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück gegen eine weit unter
dem eigentlichen Wert des Grundstücks liegende Gegenleistung, kann
ihr die Übernahme der ungedeckten Kosten für die Unterbringung
im Altenpflegeheim im Wege der Sozialhilfe versagt werden. Dies war die
Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim, der in dieser Übertragung
eine gemischte Schenkung sah. Danach wäre die Mutter nach §
528 I 1 BGB berechtigt gewesen, vom Kläger die Herausgabe des Geschenks
nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten
Bereicherung zu fordern (bzw. hätte sich ihr Sohn nach § 528
I 2 BGB bereit erklären können, den Unterhalt zu übernehmen,
um die Herausgabe zu verhindern). |
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