I. Allgemeine Geltung

  1. Die Kosten bestimmen sich grundsätzlich nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und sind speziell für jeden Einzelfall zu ermitteln.

  2. Im Regelfall werden die Gebühren auf der Grundlage des Gegenstandswertes und/oder anhand der Arbeitsaufwandsprognose (insbes. bei speziellen Sachgebieten) berechnet.

  3. Bei einer Erstberatung kann eine Gebühr von 1/10 - 10/10 der vollen Gebühr, die sich nach einem dem Gegenstandswert zugeordneten Gebührenbetrag richtet, berechnet werden.
    Die Gebühren bewegen sich zwischen der Mindestgebühr von 10 EUR und der Höchstgebühr von 180 EUR, jeweils zzgl. 16% MwSt.

  4. Genaue Angaben zu den Kosten können aber erst gemacht werden, wenn uns Ihre Anfrage vorliegt.
  5. Der Eingang Ihrer Anfrage erzeugt daher noch keine Kostenpflicht, sondern hat lediglich zur Folge, dass Ihnen ein Honorarangebot unterbreitet wird und Sie danach auf dieser Grundlage entscheiden können,ob Sie die Erstberatung einholen bzw. anfordern wollen.

  6. Dies teilen Sie uns dann dadurch mit, indem Sie uns die unterschriebene Einzugsermächtigung per Telefax oder Brief zusenden. Nach Erhalt dieser Zustimmung ist dann der Beratungsvertrag zu dem vorher unterbreiteten Honorarangebot geschlossen.

  7. Kostenvergleich: Bei anwaltlichen Telefonhotlines, die heutzutage bereits angeboten werden, wird in der Regel ein "Minutenhonorar" von ca. 1,80 EUR/min berechnet. So entsteht bereits bei einem Gespräch von nur 10 min. eine Gebühr von 18 EUR, die damit bereits über der Mindestgebühr liegt. Eine eingehende Prüfung des Sachverhaltes am Telefon dürfte in dieser Zeit kaum möglich sein. Bei unserem Service nehmen sich unsere Vertragsanwälte die Zeit, in Ruhe und ohne Hektik - auch unter Verwendung von Rechtsliteratur und Rechtsprechungsrecherchen - sich eingehend mit Ihrer Problematik zu befassen. Das hilft, Beratungsfehler zu vermeiden.
    Im Übrigen erhalten Sie am Telefon nur mündliche Auskünfte.


II. Über die Erstberatung hinausgehende Tätigkeiten

  1. Selbstverständlich können wir in Ihrer Angelegenheit auch weitergehende Tätigkeiten, wie z.B. die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche, übernehmen.
    Hierfür würden dann gegebenenfalls weitere Gebühren anfallen, über die Sie natürlich vorher informiert werden.

  2. Weitergehende Tätigkeiten die über die Erstberatung hinausreichen sind separat nach der BROGO (Bundesgebührenverordnung für Rechtsanwälte) zu vergüten.


III. Kostenfreiheit bei Nichteignung

Sollte Ihre Anfrage nicht via Internet bearbeitet werden können, werden Sie ebenfalls hiervon benachrichtigt.
Die diesbezügliche Prüfung und die Benachrichtigung erfolgt kostenlos und löscht Ihre Anfrage automatisch.

Aus diesem Grund gehen Sie kein Risiko ein, wenn Sie hier die Möglichkeit nutzen, eine kostenlose und unverbindliche Anfrage an uns zu richten.

 

  Kosten  |  Information zu den Gebühren/Gebührentabelle  |